Die Pestalozzischule Witten
Unsere Schule wurde benannt nach Johann Heinrich Pestalozzi (1746 – 1827), einem schweizerischen Pädagogen und Reformer.
Seit Februar 1960 befindet sich die Pestalozzischule am Standort Beek 2a in Witten. Zu Beginn bestand die Pestalozzischule aus 6 Klassenräumen, die soganannten Pavillions, die auf einem großzügigen begrünten Außengelände / Schulhof liegen.
Durch ständig steigende Schülerzahlen war es erforderlich, die Schule 1976 durch einen Neubau mit weiteren Klassen- und Fachräumen zu erweitern. Zum Schuljahr 2007/08 wurde die Bachschule (Grundschule) geschlossen und das Gebäude wurde zum zweiten Standort der Pestalozzischule.
Unsere Klassenräume sind seit dem Schuljahr 2024/25 mit digitalen Tafeln ausgestattet.
Am Standort Beek befinden sich folgende Fachräume:
- Lehrküche
- Werkraum
- Aula mit Bühne
- Kleine Turnhalle
- Fachraum Naturwissenschaften
- Kunstraum
- grünes Klassenzimmer (Schulgarten)
Am Standort Husemann befinden sich folgende Räumlichkeiten:
- 7 Klassenräume
- Aula
- Aufenthaltsraum Oberstufe
- Räumlichkeiten der OGS
- Küche und Speiseraum der OGS
Identität und Auftrag
Wir sind eine Förderschule, welche in der Primarstufe Schüler*innen des EN- Kreises in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung und im Sekundarbereich im Förderschwerpunkt Lernen fördert.
Darüber hinaus sind wir eine Förderschule, die Kollegen*innen im nördlichen EN- Kreis zur Beratung an Schulen des gemeinsamen Lernens entsendet.
Wir legen Wert auf ein tolerantes und friedvolles Miteinander, eine aktive und bewegte Schule und individuelle Lern- und Arbeitsprozesse.
Wir streben eine für ihre Lebenspraxis zukunftsfähige Schülerschaft, eine fachspezifische Ausgestaltung der drei Förderschwerpunkte und einen klaren gemeinsamen Auftrag für das Gemeinsame Lernen an.
Erziehung und Werte
Wir sind eine Schule, die jeden mit all seinen Bedürfnissen wahrnehmen möchte. Für uns steht die Beziehungsarbeit im Vordergrund, um gute Erziehung und Wertevermittlung leisten zu können.
Wir legen Wert auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang auf allen Ebenen.
Wir streben an, für alle unsere Schüler*innen ein Ort zu sein, an dem gerne gelernt und gelebt wird, indem wir Alltagskompetenzen, Selbstwert, Toleranz und demokratische Werte entsprechend der unterschiedlichsten Bedingungen vermitteln.
Unser besonderes Schulprofil
Wir sind eine Schule, für die Beziehungsarbeit zu den uns anvertrauten Schüler*innen das Fundament bildet.
Wir legen Wert auf eine ganzheitliche Unterstützung, die besondere Bedürfnisse anerkennt, Toleranz untereinander und gegenseitige Wertschätzung fördert und so eine sichere Konstante in den Lebenswelten der Schülerschaft darstellt.
Wir streben für unsere Schule an, allen Schüller*innen durch moderne, bedarfsgerechte Ausstattung und die Nutzung außerschulischer Lernorte teilhabe zu ermöglichen – als prägender Baustein für ein selbständiges, erfülltes Leben.
Unser Schulleben
Wir sind eine Schule, die durch ein aktives Schulleben ein buntes und wertschätzendes Miteinander lebt.
Wir legen Wert auf Bewegung, Mitbestimmung, praxisnahe Bildung und gemeinsame Aktivitäten, die die Schulgemeinschaft bereichern und allen die Möglichkeit geben sich einzubringen.
Wir streben an, ein vielfältiges Schulleben zu gestalten, das durch regelmäßige Projekte, Kooperationen, feste und Ausflüge den Gemeinschaftssinn und die Identifikation mit der Schule stärkt und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet
Unterricht
Wir sind eine Schule, die anhand verbindlicher Curricula, Zeugnisse und vorhandene Ressourcen (zeitlich, personell, Voraussetzungen bei der Schülerschaft) den Unterricht zielgerichtet, kooperativ, abwechslungsreich und digital gestaltet.
Wir legen Wert auf eine wertschätzende und demokratische Lernumgebung, bei der die Schüler*innen auf individuellen Wegen soziale, digitale, kommunikative und lebenspraktische Kompetenzen erwerben.
Wir streben an, zielgerichteter und verbindlicher zu arbeiten in Bezug auf Themen, Inhalte, Medien, Fortbildungen, Leistungen, Verhalten und Regeln.
Dabei bleiben wir offen für neue Inhalte, wie z.B. neue Unterrichtsfächer „Soziales Lernen“, „Lernen lernen“ o.ä.
Externe Zusammenarbeit
Wir sind eine Schule die durch die Zusammenarbeit mit externen Partnern Angebote und Erfahrungen nutzt, um die Mitglieder unserer Schulgemeinschaft gemeinsam in ihren Entwicklungsprozessen zu fördern.
Wir legen Wert auf nachhaltige und langfristige Projekte und Partnerschaften.
Wir streben ein weites und facettenreiches Netzwerk an Kooperationen an, welches sich stetig weiterentwickelt und tragfähig bleibt.
Interne Zusammenarbeit
Wir sind eine Schule, die regelmäßige team- und standortübergreifende Treffen, sowie Sitzungen mit der Schülervertretung nutzt, um den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen allen Mitarbeitenden und auch den Schüler*innen zu stärken.
Wir legen Wert auf:
- Ein freundliches Miteinander
- Einen respektvollen Umgang
- Eine gute Arbeitsatmosphäre
- Eine offene, transparente, wertschätzende Kommunikation für eine produktive und innovative Zusammenarbeit
Wir streben an, dass die Vielfalt der Kompetenzen und Perspektiven in der Schulgemeinschaft aktiv genutzt werden, um eine wertschätzende, zukunftsorientierte und nachhaltige Zusammenarbeit zu fördern.
Das Konzept der Friedensstifterschule der Gewaltakademie Villigst ist ein strukturiertes Programm zur Förderung eines gewaltfreien Lernklimas, das Lehrkräfte, Schüler*innen sowie weitere Schulakteure systematisch stärkt. Es basiert auf Training, Partizipation und Nachhaltigkeit und bewirkt nachweislich eine positive Entwicklung des Sozialverhaltens und der Lernatmosphäre in Schulen.
Die Pestalozzischule Witten hat das Konzept erfolgreich umgesetzt und darf sich seitdem offiziell Friedensstifterschule nennen. Die Schule verpflichtet sich zu regelmäßigen Durchführungen von Deeskalationstrainings und Übungen zur Konfliktprävention, um das Zertifikat langfristig zu sichern.
In jedem Schuljahr finden 1 bis 2 Friedensstifterwochen an unserer Schule statt.
Vorwort
Das Kinderschutzkonzept der Pestalozzischule, einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung wurde im Schuljahr 2021/2022 von einer Arbeitsgruppe entwickelt, die sich aus der Schulsozialarbeit, der Schulleitung und Lehrern und Lehrerinnen der Schule zusammensetzt.
Diese beschäftigten sich mit den verschiedenen Aspekten des Kinderschutzes innerhalb und außerhalb der Schule. Nach einer standortspezifischen Risikoanalyse wurden in einer Bestandsaufnahme die an unserer Schule vorhandenen Rahmenbedingungen, Vorgehensweisen, Strukturen, Maßnahmen und Angebote zusammengetragen und reflektiert sowie weitere Maßnahmen diskutiert und auf den Weg gebracht.
Ziel des Schutzkonzeptes ist es, entsprechend der in der internationalen Kinderkonvention der Vereinten Nationen festgelegten Kinderrechte das Kindeswohl unserer Schüler*innen zu gewährleisten, also körperliche und psychische Übergriffe auf Kinder unserer Schule zu vermeiden bzw. zu unterbinden. Das Schutzkonzept dient den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Schule als Orientierungshilfe und soll dazu beitragen, die Handlungssicherheit hinsichtlich des Schutzes unserer Schülerinnen und Schüler (SuS) vor potentiellen Gefährdungen zu erhöhen. Hierzu zählt die Prävention aller Formen von Gewalt, insbesondere körperliche, seelische und sexuelle Übergriffe/ Grenzverletzungen und Machtmissbrauch durch schulisches Personal, Familienmitglieder und andere Erwachsene gegenüber Kindern, sowie Grenzverletzungen und Gewalt unter den Schülerinnen und Schülern.
1. Prävention und Beratung
1.1 Vertrauenspersonen / Ansprechpartner*innen in der Schule
Es ist von großer Bedeutung, dass alle Kinder unserer Schule wissen, an wen sie sich bei Sorgen und Problemen werden können. Durch das Klassenlehrer*innen – Prinzip, dass durchgängig an unserer Schule praktiziert wird, haben die Kinder eine gute Bindung und meist ein sehr vertrauensvolles Verhältnis zu den Klassenlehrern*innen.
Seit vielen Jahren schon wählen die Schüler*innen der Klassen E3-10 zwei Vertrauenslehrer*innen, die dann zusätzlich zu den Klassenlehrer*innen als Ansprechpartner*innen fungieren.
An unserer Schule ist eine Schulsozialarbeiterin – Frau Julia Grabski - tätig, die von den Kindern und auch dem Kollegium gezielt angesprochen werden kann, wenn besondere Zuwendung oder z.B. Einzelgespräche nötig sind.
Für die Unterstufe gibt es 1-2 Ansprechpartner*innen in der sog. „Auszeit“, die besonders für Kinder, die wegen akuter Problemlagen oder -situationen im Unterricht nicht mitarbeiten können, zu Verfügung stehen.
1.2 Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Elternarbeit und Zusammenarbeit mit den Gruppen, in denen viele von unseren Schüler*innen leben, hat einen hohen Stellenwert. Ziel ist die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Erziehungspersonen, um das Wohl des Kindes und seine umfassende Entwicklung gemeinsam im Fokus zu haben. Viele Eltern haben selber schlechte Schulerfahrungen gemacht und müssen ihre Hemmschwelle gegenüber den Lehrpersonen und dem System Schule langsam abbauen um Hilfe und Unterstützung aktiv annehmen zu können.
Die Schule nutzt seit dem Schuljahr 2021/2022 schul.cloud als festes Kommunikationsmittel. Eltern können so niederschwellig erreicht werden und auch von sich aus die Lehrer*innen ihrer Kinder und auch die Schulleitung erreichen. Hinzu kommen zwei fest im Jahresablauf installierte Elternsprechtage, die der transparenten Besprechung der individuellen Lernprozesse der Kinder und dem intensiven Austausch zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen aber auch Schüler*innen und Lehrer*innen und allen an der Erziehung und Bildung beteiligten Personen dienen.
Eltern werden von den Lehrer*innen dazu eingeladen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen, z.B. bei Festen und Feiern oder auch bei Ausflügen.
1.3 Kooperationspartner / Beratungsorganisationen
- Tonfeld Frau Lanwehr- Kuhn
- Werkhof
- Pro familia
- Kinderschutzbund
- Schulberatungsstelle
- Inklusionsfachberater (Inwerk)
- Polizei z.B. „Kurve kriegen“
2. Kinderschutz außerhalb der Schule
2.1 Kindeswohlgefährdung
Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls ist durch das pädagogische Personal nachzugehen. Erhält eine Lehrkraft Kenntnis von einer möglichen Gefährdung durch körperliche oder psychische Gewalt gegen eine/n Schutzbefohlene*n ist diesen Hinweisen unverzüglich nachzugehen. Als Hinweise sind Äußerungen des Kindes, eigene Beobachtungen oder Informationen durch Dritte zu verstehen.
Indizien können beispielsweise sein:
- Körperlich sichtbare Verletzungen, die nicht plausibel erklärbar sind
- Berichte des Kindes oder nahestehenden Personen
- Plötzliche Verhaltensänderungen
- Verwahrlosungsanzeichen
- Häufiges, unentschuldigtes Fehlen
- Andere Anzeichen von starker Belastung
- Übermäßig ängstliches, unterwürfiges, angepasstes oder oppositionelles Verhalten
- Einnässen/ Einkoten
- Unklare Gewaltausbrüche
- Das Kind möchte nicht nach Hause
- Dissoziatives Verhalten
- Der eigene starke Eindruck, dass „etwas nicht stimmt“
Hierbei ist die detaillierte und sorgfältige Dokumentation unabdingbar. Die Fallverantwortung trägt zu Beginn die Lehrkraft.
Erste Maßnahmen bei Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung:
- Stabilisierung des Kindes (durch Gespräche oder andere notwendige Maßnahmen)
- Information an die Schulleitung und Übergabe der Fallverantwortung
- Strukturiertes Fachgespräch mit der Schulleitung, Schulsozialarbeit, betroffenen Mitarbeiter*in
- Gefährdungseinschätzung
- ggf. Beratung gem. §8b SGBVIII
- Erstellung eines Interventionsplans
- Dokumentation!
Der Notfallordner enthält klare Handlungsleitlinien, die es zu beachten gilt (je nach Schweregrad der möglichen Gefährdung).
Gemäß dem allgemeinen Interventionsplan ist ein individueller Plan bzw. ein Schutzkonzept für das betroffene Kind zu erstellen, in dem konkrete Maßnahmen, Terminierungen und Zuständigkeiten benannt werden z.B.:
- stabilisierende Gespräche mit dem Kind (wer, wann, wo)
- Kontaktaufnahme mit den Eltern
- Gefährdungsmeldung gem. §8a SGBVIIII an den ASD des zuständigen JA
- Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen (Kinderschutz-) Fachkraft“ gem. §8b SGBVIIII (gibt es derzeit nicht in Witten)
- Weitere Fallberatung/ Supervision/ Einbeziehung anderer Institutionen (Polizei, Gesundheitsamt, JA, Pro familia etc.)
Im Falle einer akuten Kindeswohlgefährdung ist unverzüglich das Jugendamt zu informieren (hier: §8a-Meldung)
2.2 Kinderrechte
Die Schüler*innen sollen ihre Rechte kennen und nutzen, lernen für sie einzutreten, Kritik äußern zu dürfen und anzunehmen. Der Begriff der Partizipation soll aktiv gelebt werden.
Zudem möchten wir dazu motivieren, das Schulleben aktiv und konstruktiv mitzugestalten. Dies kann nur in einer vertrauensvollen Atmosphäre, mit gegenseitiger Wertschätzung und Respekt gelingen.
Menschen, die sich als selbstwirksam erleben dürfen, denen demokratisches Handeln vertraut ist, werden eher in der Lage sein, Missstände zu thematisieren und sich zu äußern als solche, die sich nicht gehört fühlen.
- Klassenrat
- Sorgen-Briefkasten
- Regelmäßige „runde Tische“
- Friedensstifterwoche
- Besuch der Polizei und pro familia (je nach Klassenstufe)
- Präsenz SSA in allen Klassen (jeder weiß, an wen er/sie/es sich im Notfall wenden kann)
- Pausenengel/ Streitschlichter
- Besuch des „Jugendamtes“
- Wahl Ansprechpartner*in Kinderschutz- AG in Pestalozzi
- Spielangebote in den Pausen
- Pauseninsel
3. Kinderschutz innerhalb der Schule
3.1 Personal
- sorgfältiges Auswahlverfahren bei Lehrer*innen
- Thematisierung des Kinderschutzes in Bewerbungsgesprächen
- Hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinne des §72 Abs.1 wird sichergestellt, dass keine Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck lässt sich die Leitung der Einrichtung/der Schulträger vor jeder Einstellung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
- Alle derzeit an der Schule tätigen Lehrkräfte, Sozialpädagog*innen und alle anderen Mitarbeiter*innen der Schule sind über das Kinderschutzkonzept informiert.
- Alle derzeit an der Schule tätigen Lehrkräfte, Sozialpädagog*innen und alle anderen Mitarbeiter*innen der Schule halten sich an den festgelegten Verhaltenskodex
- Leitbild / gemeinsame pädagogische Grundsätze
- Förderliche Team- und Kommunikationsstrukturen
- Für die Umsetzung der regelmäßigen, schulinternen Fortbildungen ist die Schulleitung der Schule verantwortlich.
3.2 Neueingestellte Lehrer*innen
Neue Mitarbeiter*innen sollen möglichst schnell die schulspezifischen Arbeitsabläufe und Verfahren der Schule kennenlernen. Das zukünftig neu an die Schule kommende pädagogische Personal wird durch die Kinderschutzbeauftragte und die Schulleitung über das schulinterne Kinderschutzkonzept informiert und im Umgang geschult. Dabei werden zum einen der im Leitbild enthaltene Verhaltenskodex der Schule, sowie der Interventionsplan und die Ansprechpartner*innen für den Fall eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung im schulischen und außerschulischen Bereich thematisiert und ausgegeben. Einen Einblick in die Haltungen und Arbeitsweisen in der Schule bietet auch das gemeinsame pädagogische Konzept der Schule und die Möglichkeit zur kollegialen Fallberatung.
3.3 Gemeinsame pädagogische Grundsätze
Das schulische Miteinander und unser Bild vom Kind sind geprägt von Offenheit, Miteinander, Verantwortung und Annahme. Die Wünsche und Bedürfnisse aller werden ernst genommen und durch eine wertschätzende, respektvolle und anerkennende Haltung zum Ausdruck gebracht. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Arbeiten an Werten und Selbstvertrauen. Die Umgangsweise untereinander ist geprägt von einer hohen Akzeptanz. Unsere Schule hat die Aufgabe, Schüler*innen mit erheblichen Lern- und Entwicklungsstörungen pädagogisch zu fördern. Wir Lehrer*innen sind daher bemüht, bei unseren Schülern*innen Verhaltensweisen zu entwickeln, mit denen sie später in Beruf, Freizeit, Familie und Gesellschaft bestehen können.
Soziales Lernen bedeutet für uns:
- Wir akzeptieren Vielfalt und Verschiedenheit.
- Wir gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um.
- Wir nehmen Konflikte ernst und suchen gemeinsam nach Lösungen.
- Wir unterstützen die Entwicklung von Mitgefühl (Empathie).
- Wir ermutigen und helfen uns.
- Wir schaffen verlässliche Regeln und Strukturen.
- Wir lernen uns selbst und andere zu mögen und zu schätzen.
Lernen mit Freude bedeutet für uns:
- Wir schaffen ein vertrauensvolles Miteinander.
- Wir fördern Neugierde und Kreativität.
- Wir verstehen die Schule als Lebensraum.
- Wir gestalten gemeinsam das Schulgelände und die Klassenräume.
3.4 Schulgelände und -gebäude
Die Pestalozzischule Witten besteht aus zwei Standorten: Standort Beek (derzeit Klasse E1 bis Kl.6) und Standort Husemann (derzeit Kl. 7-10). Die Standorte liegen sich schräg gegenüber und werden durch die viel befahrene Husemannstraße getrennt. Es befindet sich zum Überqueren eine Ampel direkt an der Ecke. Der Standort „Beek“ besteht aus dem Hauptverwaltungsgebäude, 6 Pavillons, einem Küchengebäude sowie dem Neubau. Es hat ein weitläufiges, verwinkeltes, recht unüberschaubares Gelände. Der Standort „Husemann“ besteht aus einem Gebäudekomplex mit angrenzendem, überschaubarem Schulhof. An diesem Standort grenzt direkt das Berufskolleg an.
Um die Aufsicht zu gewährleisten und einen sicheren Schutzraum für alle Kinder der Schule zu gewährleisten gilt:
- Frühaufsicht ab 08.00 Uhr auf dem Schulgelände.
- In jeder Pause gibt es zwei Pausenaufsichten, die sich über das gesamte Pausengelände bewegen.
- Die Pausenaufsicht wird unterstützt durch eine aktive, aufmerksame Haltung der Inklusionskräfte. Die Inklusionskräfte verteilen sich auf strategische Punkte des Pausenhofes, sofern sie nicht ihr Schulkind aktiv in der Pause begleiten müssen und achten auf ein friedliches Miteinander.
- Die Pausenaufsicht wird durch das Konzept „Pausenengel“ unterstützt.
(Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen eines Streitschlichtertrainings zu Pausenengeln ausgebildet. Sie werden in der Pause durch Westen als Pausenengel sichtbar gemacht. Sie können als vertrauliche Ansprechpartner dienen und erste Konflikte innerhalb ihrer Klasse lösen.) - Es findet eine aktive Pausengestaltung durch Spielangebote statt.
- In den Pausen sind die Schulsozialarbeiterin sowie die Vertrauenslehrer*Innen sichtbar und ansprechbar für die Schüler*innen.
- „Standort Beek“:
- Pausenkonzept „Pauseninsel“ für präventive sowie interventive (Pausenverbot) Maßnahmen durch eine zusätzliche Pausenbetreuung im Schulgebäude. Schüler*innen mit einem Pausenverbot erhalten eine rote Karte und versammeln sich innerhalb eines Schulgebäudes. Sie werden durch eine zusätzliche Pausenaufsicht beaufsichtigt und müssen sich ruhig verhalten. Schüler*innen, die aus präventiven Gründen nicht die Zeit auf dem Pausenhof verbringen sollen, erhalten eine grüne Karte und dürfen unter Aufsicht der dritten Pausenaufsicht im Schulgebäude spielen.
- Die Zugänge zum Schulgebäude sind abgeschlossen.
- Bei aggressiven Übergriffen durch Eltern/Erziehungsberechtigte gegenüber Schüler*innen wird von der Schulleitung ein Hausverbot ausgesprochen.
3.5 Sexualerziehung und präventive Erziehungshaltung
Sexualerziehung ist ein fester Bestandteil der schulinternen Curricula und des Biologie- sowie Sachunterrichts. Die Schüler*innen arbeiten wiederkehrend an den Themen „Mein Körper“, „Sexualität“, „Nein-Sagen/Meine Grenzen“. Alle in der Schule beschäftigten Personen gelten als mögliche Vertrauenspersonen und ermöglichen freie, offene sowie vertrauliche Gespräche zu diesen Themen. Insbesondere die Schulsozialarbeiterin sowie die Vertrauenslehrer*Innen können als Gesprächspartner zudem gewählt und angesprochen werden.
Wichtige Bestandteile der Sexualerziehung und der präventiven Erziehungshaltung sind folgende Projekte, Kooperationen und Unterrichtsvorhaben, die in festgelegten Klassenstufen durchgeführt werden:
- Mädchengruppe (6)
- Mit Sicherheit verliebt (Klasse 7)
- Projekttag mit ProFamilia (Klasse 8)
3.6 Soziale Kompetenzen/ Partizipation der Schüler*innen
Zur Stärkung der sozialen Kompetenzen unserer Schüler*innen, der Gewaltprävention sowie der Stärkung der Partizipation der Schüler*innen sind an unserer Schule verschiedene Maßnahmen installiert:
- Friedensstifter-Wochen: Jedes Schuljahr zwei Projektwochen.
- Streitschlichter-Training
- Pausenengel
- Pauseninsel
- Regelmäßige Durchführung des Klassenrats, verankert im Stundenplan
- Auszeit- und Trainingsraum-Konzept
- Kriminalprävention (Inhalt und Ansprechpartner werden noch aktualisiert und bekannt gegeben)
- Sozialtraining
- Klassen- und Schulregeln hängen gut sichtbar in jedem Klassenraum und werden im Lernplaner zum Anfang jedes Schuljahres erneut unterschrieben
- Zeitnahe Klärung bei Konflikten und Problemen
- Sorgenbriefkasten in jeder Klasse und ein zentraler Briefkasten für die Schulsozialarbeit
- Schülerparlament, tagt 2x pro Schuljahr. Leitung durch X?
- SV-Sitzungen, tagt jeden 1. Freitag im Monat
3.7 Kinderschutz ins Leitbild
„Wir setzen uns aktiv ein, für das Recht aller Kinder unserer Schule auf ein sicheres, gewaltfreies Aufwachsen ohne psychische, physische und sexualisierte Gewalt“
